Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir Fragen zusammengestellt, die dem Team der Landesfilmsammlung häufig gestellt werden. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, freuen wir uns, sie persönlich zu beantworten.
Fragen von Rechteinhabern (Institutionen und Privatpersonen)
Gerne können wir gemeinsam mit Ihnen analoges Filmmaterial sichten. Wir halten die dafür benötigten Abspielgeräte im Haus des Dokumentarfilms bereit.
Die Landesfilmsammlung Baden-Württemberg sammelt einerseits Filme mit direktem Bezug zu Baden-Württemberg. Andererseits aber auch Filme, die (kultur-)historisch relevante Ereignisse und das Leben in der Vergangenheit zeigen.
Alltagsgeschichte ist auch eine Facette der Vergangenheit und daher durchaus von Interesse.
Die Landesfilmsammlung Baden-Württemberg archiviert alle Formate. Ausschlaggebend ist die Relevanz des Inhalts.
Die Landesfilmsammlung Baden-Württemberg sammelt ausschließlich Filmmaterial im engeren Sinne. Fotos können unter Umständen an das jeweilige Stadtarchiv an Ihrem Wohnort oder auch an das Haus der Geschichte in Stuttgart abgegeben werden.
Nein. Durch einen Vertag mit der Landesfilmsammlung werden lediglich nicht-exklusive Nutzungsrechte übertragen; Eigentums- und Urheberrechte bleiben davon unberührt.
Nach einer Übernahme und dem Vertragsabschluss werden relevante Filme digitalisiert. Das übernehmen für uns externe Dienstleister. Eine etwaige Kostenbeteiligung wird vertraglich geregelt.
Der Rechteinhaber überträgt lediglich nicht-exklusive Nutzungsrechte und kann daher seine Filme auch selbst nutzen.
Das originale Filmmaterial wird nach der Digitalisierung kostenlos im Kühllager der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg eingelagert. Die Eigentumsrechte des Rechteinhabers bleiben davon unberührt.
Das originale Filmmaterial wird in unserem Kühllager bei konservatorisch optimalen Bedingungen eingelagert. Die digitalisierten Filme werden auf unserem Server digital gespeichert.
Die Archivierung ist für Bürger und Archive des Landes kostenlos. Bei der Übernahme der Filmbestände wird die Kostenbeteiligung an Sach- und Personalkosten im Einzelfall vertraglich geregelt.
Die Filme werden zum einen kostenlos für Schüler- und Studentenprojekte zur Verfügung gestellt. Bei der Verwendung durch Museen oder Kultureinrichtungen erfolgt dies gegen Bezahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr und bei kommerziellen Produktionen gegen eine Lizenzgebühr.
Fragen von Filmschaffenden, Museen und Kultureinrichtungen
Der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg wurden bei einem Großteil der Filme Verwertungsrechte vertraglich übertragen.
Die Landesfilmsammlung Baden-Württemberg hat Filmmaterial zu allen Aspekten öffentlichen und privaten Lebens archiviert. Bemerkenswert ist der hohe Anteil an Filmaufnahmen aus Privatbesitz.
Eine Recherche kann entweder online über unsere Suchmaske erfolgen oder wird nach Anfrage auf der Grundlage von vorgegebenen Suchbegriffen oder Themen von Mitarbeitern des Hauses durchgeführt. Zur Sichtung senden wir Ihnen ein File mit eingeblendetem Timecode zu. Alternativ kann das Material direkt bei uns im Haus des Dokumentarfilms gesichtet werden.
Die Recherche ist grundsätzlich kostenlos. Für die Bereitstellung von Ansichtsmaterial wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Lizenzierung von Filmmaterial für kommerzielle Produktionen erfolgt auf der Grundlage unserer Gebührentafel. Bei Verwendung von Material aus der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg ist diese als Quelle im Abspann zu nennen.
Es ist grundsätzlich lediglich eine nicht-exklusive Lizenzierung von Filmausschnitten möglich.
Allgemeine Fragen
Der Landesfilmsammlung Baden-Württemberg wird über das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg aus Steuergeldern finanziert, wurde aber organisatorisch am Haus des Dokumentarfilms angesiedelt.
Die Mitarbeiter des Hauses sind zu den üblichen Geschäftszeiten (9:00 – 17:00) von Montag bis Freitag telefonisch oder per Mail erreichbar.
Ein Besuch im Haus des Dokumentarfilms (Teckstr. 62, 70190 Stuttgart) ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.